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Titel: Zur Korrektur von Daten im Rahmen der Genehmigung eines Erweiterungsfaktors nach der ARegV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.01.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 60/11
Gesetz: ARegV
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002446 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 217

Zur Korrektur von Daten im Rahmen der Genehmigung eines Erweiterungsfaktors nach der ARegV

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.1.2013 - VI-3 Kart 60/111 -

  1. Eine im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors gem. §§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 S. 2 und 10 ARegV vorgenommene Korrektur der für das Basisjahr im Rahmen der Strukturdatenabfrage zum Effizienzvergleich vom Netzbetreiber angegebenen Werte widerspricht dem Regelungskonzept der ARegV und ist daher unzulässig.
  2. Eine Korrektur der auf den Antragszeitpunkt bezogenen Strukturdaten (Istwerte) ist im Rahmen des laufenden Verfahrens auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors auch noch nach Ablauf…
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