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Titel: Zur Rechtsnatur der AVB und zum Umfang der Fälligkeitsregelung
Behörde / Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Datum: 07.09.2005
Aktenzeichen: 1 U 40/50 c
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 06000634 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2006, Seite 39

Zur Rechtsnatur der AVB und zum Umfang der Fälligkeitsregelung

- Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 7.9.2005 - 1 U 40/05 c - (rechtskräftig)

  1. Die AVBEltV stellen keine AGB i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) dar. Bei ihnen handelt es sich um objektives Recht einer Rechtsverordnung.
  2. Der Inhalt eines Anschluss- bzw. eines Energiebezugsvertrags mit einem Versorgungsunternehmen wird durch die AVBEltV bestimmt, ohne dass es deren Einbeziehung durch die Parteien oder auch nur ihrer Kenntnisnahme seitens des Vertragspartners des Versorgungsunternehmens bedarf.
  3. Die Fälligkeitsregelung in § 27 Abs. 1 der AVBEltV bezieht sich…
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