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Titel: Zur Schlüssigkeit einer Zahlungsklage eines Energieversorgers
Behörde / Gericht: Amtsgericht Meldorf
Datum: 14.07.2011
Aktenzeichen: 81 C 203/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001343 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2012, Seite 14

Zur Schlüssigkeit einer Zahlungsklage eines Energieversorgers

- Urteil des Amtsgericht Meldorf vom 14.7.2011 - 81 C 203/11 - rechtskräftig

Bei Streitigkeiten über Energie- und Wasserrechnungen stellen die gesetzlichen Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag keine »Einwände« im Sinne von § 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV bzw. § 23 NAV dar, die nur eingeschränkt zu berücksichtigen wären.

Aus den Gründen:

Die Klägerin fordert Vergütung für die Versorgung der Beklagten mit Gas.

Die Beklagten hatten Verfügungsgewalt über eine Gas-Entnahmestelle im Anwesen [...]. Ursprünglich wurden die Beklagten aufgrund…

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