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Titel: Preisanpassung in der Grundversorgung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 28.10.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 158/11
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 16003726 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 17

Preisanpassung in der Grundversorgung

- BGH, Urteil vom 28.10.2015 - VIII ZR 158/11 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ist mit den Transparenzanforderungen der Gas-Richtlinie 2003/55/EG nicht vereinbar (Anschluss an EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - Rechtssachen C-359/11 und C-400/11, NJW 2015, 849 - Schulz und Egbringhoff).
  2. § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV kann daher ein gesetzliches Recht des Gasversorgungsunternehmens, gegenüber Tarifkunden die Preise einseitig nach billigem Ermessen zu ändern, nicht (mehr) entnommen werden (insoweit Aufgabe der st. Rspr.; siehe nur Senatsurteile vom 13. Juni…
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