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Titel: Löst fehlender Verlustausgleich bei defizitären Betrieb einer Trägerkörperschaft verdeckte Gewinnausschüttung aus?
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.01.2005
Aktenzeichen: I R 8/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 05000908 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 160

Löst fehlender Verlustausgleich bei defizitären Betrieb einer Trägerkörperschaft verdeckte Gewinnausschüttung aus?

- Beschluss des BFH vom 25.1.2005 - I R 8/04 -

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären Betriebs gewerblicher Art durch eine Gebietskörperschaft (hier: das Unterhalten des Bäderbetriebs einer Stadt) ohne Verlustausgleich und angemessenen Gewinnaufschlag durch die Trägerkörperschaft zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung führt.

Sachverhalt:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Stadt, unterhielt seit 1968 und so auch in den Streitjahren 1993 und…

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