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Titel: Netzbilanzkreisverträge nach der neuen Stromnetzzugangsverordnung
Datum: 01.10.2005
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 05000999 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2005, Seite 226

Netzbilanzkreisverträge nach der neuen Stromnetzzugangsverordnung

Die neue Stromnetzzugangsverordnung sieht für Verteilungsnetzbetreiber an deren Netz 100.000 Kunden oder mehr unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, künftig die Führung von drei Bilanzkreisen vor:

  • Einen Verlustbilanzkreis, der ausschließlich den Ausgleich von Verlustenergie des Stromnetzes umfasst (§ 10 Abs. 2 StromNZV)
  • Einen EEG-Bilanzkreis für die Durchleitung von EEG-Einspeisemengen (§ 11 Abs. 2 Strom NZV)
  • Einen Differenz-Bilanzkreis zur Erfassung von Abweichungen der Kunden ohne Lastgangzähler vom prognostizierten Verbrauch (§ 12 Abs. 3 StromNZV)

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