Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Kein Grundrechtsschutz eines privaten Konkurrenzunternehmens bei hoheitlicher Abfallentsorgung der Kommune
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 23.03.2005
Aktenzeichen: 15 B 123/05
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Entsorgungsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 06000698 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2006, Seite 62

Kein Grundrechtsschutz eines privaten Konkurrenzunternehmens bei hoheitlicher Abfallentsorgung der Kommune

- Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.3.2005 -15 B 123/05 -

  1. Der Umfang des Grundrechtsschutzes privater Anbieter gegen wirtschaftliche Konkurrenz durch einen Träger öffentlicher Gewalt hängt davon ab, ob dieser freiwillig oder in Erfüllung einer gesetzlich vorgegebenen Aufgabe tätig wird.
  2. Grundrechte schützen einen privaten Anbieter gegenüber konkurrierender freiwilliger wirtschaftlicher Betätigung eines Trägers öffentlicher Gewalt, wenn die private wirtschaftliche Betätigung unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird oder eine unerlaubte…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche