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Reimann, RAin Wibke

Frau Rechtsanwältin Wibke Reimann ist Partnerin und Gründungsgesellschafterin der Wirtschaftskanzlei BETHGE.REIMANN.STARI in Berlin. Frau Reimann leitet dort den Bereich des Energie- und Kartellrechts und führt auch Mediationsverfahren durch.

Seit Januar 2004 ist Frau Rechtsanwältin Reimann als Partnerin und Gründungsgesellschafterin bei der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei BETHGE.REIMANN.STARI in Berlin tätig. Sie leitet dort den Bereich des Energie- und Kartellrechts und führt seit 2005 auch als eine nach dem Bundesverband Mediation ausgebildete Mediatorin Mediationsverfahren mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation durch.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung überwiegend kommunaler Energieversorgungsunternehmen sowie von Kommunen in allen Fragen des Energierechts, insbesondere auch bei der Gestaltung sowie Neuausschreibung von Konzessionsverträgen. Darüber hinaus begleitet sie Kommunen und kommunale Unternehmen bei den Verhandlungen und der vertraglichen Gestaltung der Rekommunalisierung der Energieversorgung.

Titel: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Netzentgeltverordnungen – Faktische Kapitalvernichtung für einzelne Netzbetreiber –
Datum: 01.06.2006
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 06000731 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2006, Seite 125

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Netzentgeltverordnungen – Faktische Kapitalvernichtung für einzelne Netzbetreiber –

- von RAin W. Reimann und RAin Dr. M. Birkenmaier, Berlin* und WP/StB M. Pencereci, Bremen** -

Erstmalig zum 1. November 2005 (Strom) und zum 1. Februar 2006 (Gas) waren die Betreiber von Strom- und Gasnetzen verpflichtet, Anträge auf Genehmigung ihrer Netzentgelte bei den jeweils zuständigen Regulierungsbehörden zu stellen. Grundlage der Antragstellung sollten nach dem Willen des Gesetzgebers die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die Netzentgeltverordnungen für die Strom- und die Gasversorgung (Strom- bzw. GasNEV) sein. Die Einhaltung der Vorgaben…

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