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Titel: Ermäßigter Steuersatz bei Baukostenzuschüssen und Anschlussgebühren für Hausanschlüsse nur bei Erbringen der Anschlussleistung gegenüber dem späteren Empfänger der Wasserlieferung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 17.02.2006
Aktenzeichen: 1 K 975/03 U
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 06000816 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 210

Ermäßigter Steuersatz bei Baukostenzuschüssen und Anschlussgebühren für Hausanschlüsse nur bei Erbringen der Anschlussleistung gegenüber dem späteren Empfänger der Wasserlieferung

- Urteil des FG Düsseldorf vom 17.2.2006 - 1 K 975/03 U -

- nicht rechtskräftig -*

  1. Von einem Wasserversorgungsunternehmen für die Erstellung der Hausanschlüsse erhobene Baukostenzuschüsse und Anschlussbeiträge können nur dann dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden, wenn die Hausanschlussleistung an denselben Abnehmer erfolgt ist wie die später erfolgte Wasserlieferung.
  2. Gegenüber verschiedenen Abnehmern erbrachte Leistungen können zueinander generell nicht in einem Verhältnis von Hauptleistung und Nebenleistung stehen.
  3. Bei den Anschlussbeiträgen und…
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