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Titel: Nachweispflichten wegen der Begrenzung der Anwendung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden
Behörde / Gericht: Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 31.07.2006
Aktenzeichen: S 2177 - 5 St 32/33
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 06000815 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 209

Nachweispflichten wegen der Begrenzung der Anwendung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden

- Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 31.7.2006 - S 2177 - 5 St 32/St 33* -

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl. I S. 1095) wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geändert. Aufgrund dieser Änderung ist die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kraftfahrzeugnutzung (1%-Regelung) nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 beginnen (§ 52 Abs. 16 Satz 15 EStG).

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