Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Börner, RA Dr. jur. Achim-Rüdiger

Dr. Börner, Jg. 1955, betreibt eine Boutique-Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf deutsches und internationales Energierecht und deutsches und internationales Wirtschafts- und Investitionsrecht.

Dr. Börner, Jg. 1955, betreibt eine Boutique-Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf deutsches und internationales Energierecht und deutsches und internationales Wirtschafts- und Investitionsrecht; dazu gehören die Beratung und in Grundsatzfragen auch die Prozessführung sowie die Tätigkeit in Verfahren der alternativen Streitbeilegung als Parteivertreter und Schiedsrichter oder Schlichter. Meist geht es um Preisfindung und -anpassung (z.B. in Netz- oder Unternehmenskauf- oder in Lieferverträgen) sowie um Themen mit starkem Bezug auf (Volks- und Betriebs-)Wirtschaft und Technik. Dr. Börner ist seit Jahrzehnten im Energiesektor und anderen Industrien tätig und listet ca. 140 Veröffentlichungen. Einzelheiten unter www.boernerlaw.de.

Herr Dr. Börner ist einer der Koordinatoren der deutschen Gruppe der Section of Energy Environmental Natural Resources and Infrastructure Law der International Bar Association und Mitglied des Beirats von "Recht der Energiewirtschaft" und Mitglied des Kuratoriums der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht.

Titel: Die Wegerechte für das Strom- und Gasnetz in der Entflechtung
Datum: 01.10.2006
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Konzessionsabgaberecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 06000770 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2006, S. 221

Die Wegerechte für das Strom- und Gasnetz in der Entflechtung

- von Rechtsanwalt Dr. Achim-Rüdiger Börner und Ass. Petra Pohl, beide Köln -

Die Strom- und Gasversorgung bedarf der Wegerechte1, damit die Leitungen und ggf. weiteren Installationen für das Verteilnetz verlegt werden dürfen und gewartet und erneuert werden können.2

A. Private Grundstücke

Für private Grundstücke gibt es zwei Arten von Berechtigungen, nämlich das schuldrechtliche und das dinglich gesicherte Benutzungsrecht, letzteres auch durch Enteignung erwerbbar.3

1. Obligatorische Rechte

Das schuldrechtliche Benutzungsrecht wurzelt üblicherweise im Versorgungsvertrag.…

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