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Titel: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Magdeburg
Datum: 21.09.2006
Aktenzeichen: S 2137 - 41 - St 11
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht
Dokumentennummer: 07000774 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 15

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

- Verfügung der OFD Magdeburg vom 21.9.2006 - S 2137 - 41 - St 211 -

A. Rückstellung dem Grund nach

Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von entstandenen Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.2002, BStBl. II 2003 S. 131 = DB 2002 S. 2563).

Zehn Jahre lang aufzubewahren sind insbesondere Jahresabschlüsse mit allen dazugehörigen Unterlagen, Buchungsbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 i.V. mit Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 1 und 4 i. V. mit Abs. 3 AO) sowie Ein- und Ausgangsrechnungen (§ 14b…

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