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Titel: Inkrafttreten von Vorschriften mit beihilferechtlichem Vorbehalt
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 11.07.2007
Aktenzeichen: III A 1 - V 9905/06/0001 Dok.-Nr. 2007/0280430
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer, EU-Recht
Dokumentennummer: 07000933 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, S. 202

Inkrafttreten von Vorschriften mit beihilferechtlichem Vorbehalt

- Erlass des BMF vom 11.07.2007 - III A 1 - V 9905/06/0001 Dok.-Nr. 2007/0280430 -

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat in ihrem Schreiben vom 13. Juni 2007 eine beihilferechtliche Genehmigung für Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des Biokraftstoffquotengesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180, 2007 I S. 66) mit der Maßgabe erteilt, dass die nach Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG verbleibende Steuerbelastung mindestens 44,99 EUR/1 000 l für die betreffenden Energieerzeugnisse betragen muss. Aus beihilferechtlichen…

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