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Titel: Folgen aus dem BFH-Urteil vom 22.8.2007 (IR 32/06) für die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 07.12.2007
Aktenzeichen: – GZ IV B 7- S 2706/ 07/0011 – DOK 2007/0570512 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000560 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2008, S. 43

Folgen aus dem BFH-Urteil vom 22.8.2007 (IR 32/06) für die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand

- Schreiben des BMF vom 7.12.2007 - GZ IV B 7- S 2706/ 07/0011 - DOK 2007/0570512 -

Vorbemerkung der Redaktion:

Mit Urteil vom 22.8.2007 (Versorgungswirtschaft 2007, S.291) hat der BFH entschieden, dass die Übernahme einer der Gesellschafter- Kommune obliegenden dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, ohne dass diese einen schuldrechtlichen Ausgleich für den dabei entstehenden Verlust erhält, eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Kommune zur Folge hat.

Die uneingeschränkte Anwendung der in der Urteilsbegründung enthaltenen Grundsätze hätte zur…

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