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Titel: Rückstellungen für am Bilanzstichtag ausstehende Urlaubstage und Überstunden der Belegschaft
Behörde / Gericht: Finanzgericht München
Datum: 07.05.2007
Aktenzeichen: - 7 K 2505/05 -
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000606 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2008, S. 93

Rückstellungen für am Bilanzstichtag ausstehende Urlaubstage und Überstunden der Belegschaft

- Urteil des FG München vom 7.5.2007 - 7 K 2505/05 -

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (BFH I B 100/07)

Rückständige Urlaubsverpflichtungen sind als sog. Erfüllungsrückstand zurückzustellen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt sich nach dem Urlaubsentgelt, das der Arbeitgeber hätte aufwenden müssen, wenn er seine Zahlungsverpflichtung bereits am Bilanzstichtag erfüllt hätte. Dabei ist im Fall einer Durchschnittsberechnung der maßgebliche Lohnaufwand durch die Zahl der regulären Arbeitstage - nicht die typisierend ermittelte Zahl der tatsächlichen Arbeitstage - zu…

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