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Titel: Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung im Jahr 2008
Datum: 01.08.2008
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer: 08000647 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 196

Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung im Jahr 2008

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt der Grenzpreis für 2008 8,02 Cent/kWh (2007: 7,21 Cent/kWh). Der Wert entspricht dem vorläufigen Grenzpreis, den wir bereits in Versorgungswirtschaft 2008 S. 47 veröffentlicht haben. Nach § 2 Abs. 4 KAV dürfen Konzessionsabgaben für Strom an Sondervertragskunden (0,11 Cent/kWh) nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn der Preis für die Lieferung diesen Grenzpreis unterschreitet.

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