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Titel: Keine Anordnung regelmäßiger umfassender Eigenüberwachung immissionsschutzrechtlicher Anlagen durch externe private Sachverständige
Behörde / Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (in München mit Außenstelle in Ansbach)
Datum: 19.02.2009
Aktenzeichen: 22 BV 08.1164
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Entsorgungsrecht
Dokumentennummer: 09000414 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2009, S. 110

Keine Anordnung regelmäßiger umfassender Eigenüberwachung immissionsschutzrechtlicher Anlagen durch externe private Sachverständige

- Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 19.2.2009 - 22 BV 08.1164 -

Eine immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmung, die dem Anlagenbetreiber eine Eigenüberwachung mittels turnusmäßiger Überprüfung des laufenden Betriebs anhand sämtlicher rechtlicher Anforderungen durch einen externen privaten Sachverständigen auferlegt, ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 19. Februar 2009 entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münchens bestätigt.

Die Klägerin ist Betreiberin einer Asphaltmischanlage. Im…

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