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Titel: Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen
Behörde / Gericht: Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
Datum: 28.08.2008
Aktenzeichen: – 4 EO 405/08 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 09000428 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 143

Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen

- Beschluss des OVG Thüringen v. 28.8.2008 - 4 EO 405/08 -

Die Festsetzungsfrist für die Berechnung der Verjährung von Ausbau- und Anschlussbeiträgen beginnt erst mit der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht. Im Falle der Ungültigkeit einer Beitragssatzung beginnt die Festsetzungsfrist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) cc) 2. Spiegelstrich Thür- KAG (KAG TH) erst mit Ablauf desjenigen Kalenderjahres zu laufen, in dem die gültige Satzung beschlossen worden ist. (Rn.4)

Sachverhalt:

Die Antragstellerin macht im Beschwerdeverfahren allein geltend, dass die geforderten…

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