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Titel: Gaslieferungsvertrag: Preisanpassungsklausel unzulässig
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 05.05.2009
Aktenzeichen: – 11 U 61/07 (Kart) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 09000427 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 143

Gaslieferungsvertrag: Preisanpassungsklausel unzulässig

- Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 5.5.2009 - 11 U 61/07 (Kart) -

Das OLG Frankfurt am Main hat eine Preisanpassungsklausel in den Verträgen eines hessischen Gasversorgers für unzulässig erklärt und damit das vorausgehende anders lautende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.

Der Gasversorger aus dem Main-Kinzig-Kreis benutzte in Sonderverträgen für Erdgas folgende Preisanpassungsklausel: »(Der Gasversorger ...) wird den Erdgaspreis unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung für die Bereitstellung von Erdgas und der jeweiligen Verhältnisse auf dem…

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