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Titel: Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle; Anwendung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.12.2008
Aktenzeichen: - IV B 8 - S-7203 / 07 /10002 –[
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Entsorgungsrecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 09000201 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2009, S. 161

Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle; Anwendung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes

- Schreiben des BMF (koordinierter Ländererlass) vom 1.12.2008 - IV B 8 - S-7203 / 07 /10002 -1

Nach § 3 Abs. 1 Krw-/AbfG gelten als Abfall alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle i.d. Sinne sind nach den Vorgaben des Krw-/AbfG zu entsorgen. Daneben bestehen für bestimmte Abfallgruppen besondere Entsorgungspflichten aufgrund einzelgesetzlicher Regelungen z. B. für Altfahrzeuge, Altglas, Altholz, Altöl, Bioabfall, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren, gewerblichen Abfall, Elektro- und Elektronikgeräte,…

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