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Titel: Umsatzsteuer beim Betreiben von Anlagen zur Stromgewinnung nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) im Privathaushaltsbereich
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Hannover
Datum: 28.01.2009
Aktenzeichen: – S-7104 - 141 - StO 172 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: EEG, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 09000472 ebenso Versorgungswirtschaft 08/2009, S. 193

Umsatzsteuer beim Betreiben von Anlagen zur Stromgewinnung nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) im Privathaushaltsbereich

Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 28.1.2009 - S-7104 - 141 - StO 172 -

Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (BGBl. 2004 I S. 1918) sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, jeglichen in einer privaten Anlage aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse erzeugten Strom zu einem festen Einspeisungspreis - abhängig von der Art der Energiequelle - abzunehmen. Betreiber privater Anlagen zur Stromgewinnung, die von dieser Abnahmeverpflichtung Gebrauch machen,…

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