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Titel: Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau; Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 01.10.2008
Aktenzeichen: - VIII ZR 21/07 -
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 09000490 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2009, S. 237

Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau; Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung

- Urteil des BGH vom 1.10.2008 - VIII ZR 21/07 -

Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.

Sachverhalt:

Anfang des Jahres 2005 plante der Kläger die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von etwa 60 Kilowatt auf dem landwirtschaftlichen Anwesen seiner Eltern in P. Auf dem Grundstück befand sich bereits eine 30…

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