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Titel: Behandlung der Umsatzsteuer in Rechnungen für den sog. Direktverbrauch nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz ab dem 1. Januar 2009
Datum: 01.05.2010
Gesetz: EEG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 10000218 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2010, S. 127

Behandlung der Umsatzsteuer in Rechnungen für den sog. Direktverbrauch nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz ab dem 1. Januar 2009

Gemäß § 33 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhält ein Anlagenbetreiber für erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt für Anlagen, die 2009 in Betrieb gegangen sind, 25,01 Cent pro Kilowattstunde, soweit der Anlagenbetreiber oder ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbraucht (sog. Direktverbrauch). Diese Vergütung reduziert sich gemäß § 20 EEG für später in Betrieb genommene Anlagen.

Der Bundesminister für Finanzen hat sich mit Schreiben vom 1.4.2009 - IV B…

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