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Titel: Wasserversorger müssen bei wesentlicher Änderung des technischen Standards und beachtenswertem Kundeninteresse Ermessensentscheidung über Wasserzähler-Austausch treffen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.04.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 97/09
Gesetz: AVBWasserV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht
Dokumentennummer: 10000248 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2010, S. 148

Wasserversorger müssen bei wesentlicher Änderung des technischen Standards und beachtenswertem Kundeninteresse Ermessensentscheidung über Wasserzähler-Austausch treffen

(Urteil vom 21.4.2010 - VIII ZR 97/09)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wasserversorgungsunternehmen gehalten sind, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob ein Austausch eines Wasserzählers im Interesse des Kunden vorzunehmen ist, wenn sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und beachtenswerte Interessen des Kunden geltend gemacht werden.

Die Klägerin, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, verlangt von dem beklagten Wasserversorgungsunternehmen den Austausch eines Wasserzählers. Die Beklagte versorgt die Wohnungseigentumsanlage der…

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