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Titel: »Fall Emmely« - Fristlose Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens aufgefundener Leergutbons
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 10.06.2010
Aktenzeichen: 2 AZR 541/09
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 10000282 ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 183

»Fall Emmely« - Fristlose Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens aufgefundener Leergutbons

In dem in den Medien heftig diskutierten Fall „Emmely“ hat das BAG der Klage der Kassiererin stattgegeben, die fremde Pfandbons im Wert von insgesamt € 1,30 zum eigenen Vorteil eingelöst hatte und deren Arbeitsverhältnis deshalb außerordentlich fristlos gekündigt worden war. Die Klägerin war seit mehr als 30 Jahren bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen als Kassiererin tätig. Die Klägerin hatte bestritten, die Pfandbons an sich genommen zu haben, und darauf verwiesen, sie habe sich möglicherweise durch Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktionen kurz vor der Kündigung…

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