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Titel: Änderung der Bemessungsgrundlage: Behandlung von Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung bei Energie- und Wasserversorgungsunternehmen
Behörde / Gericht: Thüringer Landesfinanzdirektion
Datum: 25.03.2010
Aktenzeichen: S 7330 A – 03 – A 3.12
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Jahresabschluss, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 10000115 ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 225

Änderung der Bemessungsgrundlage: Behandlung von Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung bei Energie- und Wasserversorgungsunternehmen

- Schreiben der Landesfinanzdirektion Thüringen vom 25.3.2010 - S 7330 A - 03 - A 3.12 -

1. Allgemeines

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Im Gegenzug ist auch der Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt wurde, zu berücksichtigen. Die Berichtigungen sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderungen der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (§17 Abs. 1 Satz 7 UStG).

Nach der…

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