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Titel: Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.11.2009
Aktenzeichen: V-R-29/08
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 10000118 ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 227

Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

- Urteil des BFH vom 19.11.2009 - V-R-29/08 -

  1. Überträgt die öffentliche Hand Schwimmbäder an einen Privaten und zahlt diesem auf Grund eines gegenseitigen Vertrages Betriebskostenzuschüsse für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Badebetriebes, liegt darin ein steuerbarer Leistungsaustausch.
  2. Unerheblich ist, ob die für die Gemeinde übernommene Aufgabe bei dieser eine Pflichtaufgabe oder freiwillige Aufgabe darstellt und ob der Zuschussgeber bewirkt, dass der Empfänger hiermit seinen Gesellschaftszweck verwirklicht.
  3. Ein Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von…
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