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Titel: Strom- und Energiesteuerbegünstigung bei Abwasser- und Abfallentsorgungsbetrieben - nun entscheidet das FG München (Az. 14 K 1335/10)
Behörde / Gericht: Finanzgericht München
Datum: 05.12.2010
Aktenzeichen: 14 K 1335/10
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Betriebswirtschaft, Energiesteuer, Stromsteuer
Dokumentennummer: 10000110 ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 217

Strom- und Energiesteuerbegünstigung bei Abwasser- und Abfallentsorgungsbetrieben - nun entscheidet das FG München (Az. 14 K 1335/10)

1. Anlass der Klage

Im November 2009 wurde hier1 erstmals aufgegriffen, dass seit der Änderung der Klassifikation der Wirtschaftszweige zum 1.1.2008 auch Abwasser- und Abfallentsorgungsbetrieben (einschließlich Klärschlammentsorgungsbetrieben, Müll verbrennungs- und Tierkörperbeseitigungsanlagen) die Stromsteuerermäßigung nach § 9 Abs. 3 StromStG2 sowie der Erlass, die Erstattung oder Vergütung der Stromsteuer in Sonderfällen gemäß § 10 StromStG zusteht. Anders als bei der 2003er-Klassifikation (WZ 2003), auf die in § 2 Nr. 2a StromStG verwiesen wird, setzt die neue…

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