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Titel: Auslegungsfragen zu Randnummer 28 des BMF-Schreibens vom 12. November 20091 zum steuerlichen Querverbund (§ 8 Abs. 7 KStG)
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 18.10.2010
Aktenzeichen: S-2706 1.1-14/2 St 31
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 10000225 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2010, S. 303

Auslegungsfragen zu Randnummer 28 des BMF-Schreibens vom 12. November 20091 zum steuerlichen Querverbund (§ 8 Abs. 7 KStG)

- Verfügung (koordinierter Ländererlass) des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 18.10.2010 - S-2706 1.1-14/2 St 31 -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obers ten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt zur Auslegung der Randnummer 28 des BMF-Schreibens vom 12.11.2009 folgendes:

1. Verlusttragungspflicht bei mehreren beteiligten jPöR

Nach § 8 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 KStG ist die Sonderregelung auch auf Kapitalgesellschaften anzuwenden, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar auf jPöR entfällt und diese…

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