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Titel: Ansatz der Bundesnetzagentur zur Ermittlung von Kapitalkosten sowie Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer sind rechtswidrig
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.12.2010
Aktenzeichen: VI-3 Kart 237/09 (V)
Gesetz: ARefV, GasNEV, EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Betriebswirtschaft, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 11000517 ebenso Versorgungswirtschaft 03/2011, S. 71

Ansatz der Bundesnetzagentur zur Ermittlung von Kapitalkosten sowie Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer sind rechtswidrig

- Beschluss des OLG Düsseldorfs vom 8.12.2010 - VI-3 Kart 237/09 (V) -

(Rechtsbeschwerde an den BGH zugelassen)

  1. Im Rahmen der Ermittlung der Kapitalkosten eines Investitionsbudgets ist für eine Kürzung um einen »Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen« kein Raum. Sein Abzug ist weder ausdrücklich vorgesehen noch nach Sinn und Zweck des § 23 ARegV oder den übergeordneten Zielen der Anreizregulierung gerechtfertigt.
  2. Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer ist ihre Bemessungsgrundlage, die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, nicht um die…
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