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Titel: Bei Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors hinsichtlich der Erlösobergrenze kann nur auf Istwerte abgestellt werden
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.10.2010
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 264/09 (V) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 11001082 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, S. 122

Bei Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors hinsichtlich der Erlösobergrenze kann nur auf Istwerte abgestellt werden

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.10. 2010 - VI-3 Kart 264/09 (V) - (Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen) -

Bei einem Antrag auf Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors gemäß §§ 10, 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ARegV ist bei den Strukturparametern des § 10 Abs. 2 S. 2 ARegV auf die zum Antragszeitpunkt vorliegenden Istwerte abzustellen, da eine nachhaltige und dauerhafte Änderung der Versorgungsaufgabe vorliegen muss. Planwerte können unabhängig davon, ob es sich um gesicherte Erkenntnisse handelt, nicht berücksichtigt werden.

Sachverhalt:

Die Betroffene, die ein…

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