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Titel: Basiszinssatz zum 1. Juli 2011 erhöht
Datum: 01.07.2011
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Betriebswirtschaft, Zivilrecht
Dokumentennummer: 11001185 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, S. 239

Basiszinssatz zum 1. Juli 2011 erhöht

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 1.7.2011 wurde der Basiszins erstmals wieder seit 2009 angehoben und beträgt seither 0,37 % (bisher 0,12 %). Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes seit Juli 2002 ist in Versorgungswirtschaft 2011 Seite 49 veröffentlicht.

Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u.a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei…

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