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Titel: Umsätze aus Stromlieferungen an Private stehen In-House-Vergabe entgegen
Autor: Dr. Andreas Graef
Behörde / Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Datum: 14.12.2010
Aktenzeichen: 1 Verg 5/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 11001187 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2011, Seite 239

Umsätze aus Stromlieferungen an Private stehen In-House-Vergabe entgegen

- Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10 -1

Leitsätze der Redaktion:

Für die Beurteilung der Frage, ob das Unternehmen, an das ein Auftrag vergeben werden soll, seine Tätigkeit bereits wesentlich für den öffentlichen Auftraggeber erbringt, sind alle qualitativen und quantitativen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Ausschlaggebend ist dabei der Umsatz, der mit dem öffentlichen Auftraggeber erzielt wird (Rdnr. 53).

Wenn sich die Gebietskörperschaft entschlossen hat, eine GmbH zu gründen, um sich auf dem Strommarkt zu…

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