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Titel: Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 14.12.2011
Aktenzeichen: 5 AZR 439/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001682 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 166

Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

- BAG, Urteil vom 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 -

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach dem im Berechnungszeitraum (3 Monate) verdienten Arbeitsentgelt. Es ist auf den (zumindest für Provisionsansprüche) Zeitpunkt der Entstehung des Entgeltanspruchs abzustellen und nicht auf die Fälligkeit. Berechnungsstreitigkeiten berechtigen den Arbeitnehmer nicht zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses.

Die Klägerin machte Zahlungsansprüche auf zusätzliches Mutterschaftsgeld gegenüber dem Arbeitgeber geltend. Sie hatte ihr Arbeitsverhältnis…

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