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Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung der Marktprämie nach § 33g des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Niedersachsen
Datum: 13.03.2012
Aktenzeichen: – S-7104 – 141 – St 172 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: EEG, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12001719 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 185

Umsatzsteuerliche Behandlung der Marktprämie nach § 33g des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

- Verfügung der OFD Niedersachsen vom 13.3.2012 - S-7104 - 141 - St 172 -

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sog. Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs nach dem EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem…

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