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Titel: Wirksame Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG nur bei »echtem« Vergleichsvorschlag durch das Gericht
Datum: 15.02.2012
Aktenzeichen: – 7 AZR 734/10 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001794 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2012, Seite 248

Wirksame Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG nur bei »echtem« Vergleichsvorschlag durch das Gericht

- BAG, Urteil vom 15.2.2012 - 7 AZR 734/10 -

Ein Befristungsgrund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG (Befristung aufgrund gerichtlichen Vergleichs) ist nur dann gegeben, wenn es sich um einen Vergleich aufgrund eines Vorschlags des Gerichts handelt.

Der Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG setzt einen Vergleich voraus, der aufgrund eines Vorschlags des Gerichts zustande gekommen ist. Ein Vergleichsvorschlag der Parteien, der dann lediglich protokolliert wird, reicht hierfür nicht aus. Die Parteien des vom BAG zu entscheidenden Rechtsstreites…

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