Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Brändle, RA Michael

RA Michael Brändle, Jahrgang 1955, ist inzwischen im Ruhestand. Er hatte sich als Rechtsanwalt im Jahr 2003 auf das Energierecht spezialisiert. Er beriet und vertrat als Rechtsanwalt Energie- und Wasserversorger, kommunale Gebietskörperschaften, gewerbliche, gemeinnützige und kirchliche Energiekunden und andere Marktteilnehmer in Fragen des Energierechts mit zivilrechtlichem Schwerpunkt.

 

Rechtsanwalt Brändle war Autor des in der Online-Bibliothek des Verlags VersorgungsWirtschaft erschienenen - zwar nicht mehr aktualisierten dafür frei zugänglichen - Online-Buchs „Energie-Zivilrecht“ und veröffentlichte bis 2020 regelmäßig Beiträge zum Energierecht in der VersorgungsWirtschaft und in anderen Fachzeitschriften.

Als Lehrbeauftragter für Energierecht an der Hochschule Esslingen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg, Campus Friedrichshafen bildete er bis 2019 junge Ingenieure aus.

Titel: Abmeldepflicht des Altlieferanten nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV
Behörde / Gericht: Landgericht Freiburg
Datum: 09.03.2012
Aktenzeichen: – 10 O 17/11 (rkr.) -
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12002003 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 265

Abmeldepflicht des Altlieferanten nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV

Anm. zu LG Freiburg, Urteil vom 9.3.2012 - 10 O 17/11 (rkr.)1 von RA Michael Brändle, Freiburg -

In der hier zu besprechenden Entscheidung hat - soweit ersichtlich - erstmals ein Gericht die Frage der Reichweite der Abmeldepflicht des Altlieferanten aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - die GasNZV enthält in § 41 Abs. 2 Nr. 1 eine entsprechende Bestimmung - entschieden. Das Landgericht kommt zum Ergebnis, dass der Altlieferant bereits dann verpflichtet ist, den Letztverbraucher beim Netzbetreiber abzumelden, wenn er von diesem oder vom Neulieferanten in Vertretung des…

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