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Titel: Berechnungsmethode der BNetzA zur Ermittlung der Anlagenkosten ist unzutreffend
Datum: 06.06.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 356/07 (V) –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 12002004 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 269

Berechnungsmethode der BNetzA zur Ermittlung der Anlagenkosten ist unzutreffend

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.6.2012 - VI-3 Kart 356/07 (V) -

Rechtsbeschwerde anhängig beim BGH unter Az.: EnVR 31/12

  1. Mit der Festlegung von Indexreihen ist naturgemäß ein Gestaltungsauftrag der Regulierungsbehörde verbunden, in dessen Rahmen die Regulierungsbehörde allerdings nicht völlig frei ist, sondern die ihr in § 6 Abs. 3 StromNEV vorgegebenen Kriterien zu beachten hat. Sie ist verpflichtet, auf die in § 6 Abs. 3 StromNEV verwiesenen Fachserien 16 und 17 des Statistischen Bundesamts zurückzugreifen und aus diesen Reihen Preisindizes dergestalt zu…
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