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Titel: Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art; Auswirkungen der Doppik und anderer außersteuerlicher Buchführungspflichten auf die Gewinnermittlungsart
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 03.01.2013
Aktenzeichen: – IV C 2 – S 2706/09/10005, DOK 2012/1188606 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung, Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 13002263 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2013, Seite 53

Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art; Auswirkungen der Doppik und anderer außersteuerlicher Buchführungspflichten auf die Gewinnermittlungsart

- Schreiben des BMF vom 3.1.2013 - IV C 2 - S 2706/09/10005, DOK 2012/1188606 -

Nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Gewinn grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Absatz 3 EStG).

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten…

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