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Titel: Zur Darlegungs- und Beweislast für den Zugang von Stromrechnungen nach Betriebsaufgabe
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 14.09.2012
Aktenzeichen: – I-19 U 224/111 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002313 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2013, Seite 104

Zur Darlegungs- und Beweislast für den Zugang von Stromrechnungen nach Betriebsaufgabe

- Urteil des OLG Hamm vom 14.9.2012 - I-19 U 224/111 -

  1. Adressat von Stromrechnungen, die an ein Hotel unter sogenannter Etablissementbezeichnung gerichtet sind.
  2. Darlegungs- und Beweislast für den Zugang der Rechnung nach Betriebsaufgabe und Wechsel von Inhaber und Zweck des Objekts für die Frage des Beginns der Verjährungsfrist.

In dem vorliegenden Fall des OLG Hamm berief sich die Beklagte - Betreiberin einer Hotelkette - gegenüber einer Klageforderung auf Begleichung von Stromkosten zum Teil erfolgreich auf die Einrede der Verjährung. Mit der Zustellung von Rechnungen…

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