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Titel: Berücksichtigung öffentlicher Bediensteter bei Freistellung nach § 38 BetrVG
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 27.10.2012
Aktenzeichen: – 7 ABR 17/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002352 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 139

Berücksichtigung öffentlicher Bediensteter bei Freistellung nach § 38 BetrVG

- BAG, Beschluss vom 27.10.2012 - 7 ABR 17/11 -

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, sind bei der Anzahl der Freistellungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu berücksichtigen.

Die Betriebsparteien stritten in dem vom BAG zu entscheidenden Fall über die Anzahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder. Der Betriebsrat ging davon aus, dass die Zahl der freizustellenden Mitglieder höher sei, da zu der Belegschaft auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gehörten.

Das BAG bestätigte…

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