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Jasper, RAin Dr. Ute

Dr. Ute Jasper leitet das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Ute Jasper konzipiert und begleitet große Infrastrukturvorhaben und Kooperationsprojekte sowie komplexe Vergabe- und Wettbewerbsverfahren für die öffentliche Hand und deren Tochtergesellschaften. Sie ist seit 1991 als Anwältin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek und seit 1994 Partnerin der Sozietät. Zu ihren Projekten zählen Konzessionsvergaben und Rekommunalisierungen für die Energie- und Wasserversorgung in vielen Städten und Gemeinden sowie andere Infrastrukturprojekte wie etwa das Premiumprodukt RRX für den nordrhein-westfälischen Nahverkehr. Ute Jasper berät Bund, Länder und Kommunen und deren Töchter, unter anderem Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Hamburg.

Dr. Ute Jasper erhielt mit ihrer Praxisgruppe zahlreiche Auszeichnungen. Sie wurde von dem internationalen Branchendienst Who’s Who Legal als führende Anwältin im Vergaberecht ausgezeichnet. Im JUVE Handbuch rangiert ihr Dezernat im Vergaberecht auf Rang 1. Legal 500 Deutschland 2015 kürt Heuking Kühn Lüer Wojtek erneut auf die oberen Rängen im Vergaberecht. Die Sozietät wird von der öffentlichen Hand auf Bundes- und Landesebene häufig über die Auftragsvergabe hinaus mit der Steuerung von komplexen Projekten beauftragt und punktet mit einem sehr großen Team um Leitfigur Ute Jasper, welche allseits uneingeschränkt empfohlen wird.

Frau Dr. Jasper wurde 2010 vom Handelsblatt zu den TOP 100 Frauen der deutschen Wirtschaft gekürt. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen, unter anderem der Einführungen der dtv Texte für Vergaberecht und ÖPNV sowie des Beck´schen VOB Kommentars. Sie ist gefragte Referentin bei Kongressen des Handelsblatts, von Verbänden und Ministerien. Dr. Ute Jasper ist Lehrbeauftragte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster sowie an der Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG).

Titel: OLG Düsseldorf verfeinert Rechtsrahmen für Stadtwerke-Gründungen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 04.02.2013
Aktenzeichen: – VII-Verg 31/12 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gesellschaftsrecht, Konzessionsabgaberecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 13002343 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2013, Seite 126

OLG Düsseldorf verfeinert Rechtsrahmen für Stadtwerke-Gründungen

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 4.2.2013 - VII-Verg 31/12 -1

- Anmerkung von Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper und Rechtsanwalt Jens Biemann, Düsseldorf -2

Kommunen nutzen auslaufende Strom- und Gaskonzessionen häufig, um die Gründung eigener Stadtwerke zu prüfen. Die Auswahl eines geeigneten Kooperationspartners für eine gemeinsame Stadtwerke-Gesellschaft muss bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen. Soweit die gemeinsame Stadtwerke-Gesellschaft oder der Kooperationspartner öffentliche Aufträge ausführen sollen, ist regelmäßig ein förmliches Vergabeverfahren erforderlich.…

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