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Titel: Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes – Sachlicher Anwendungsbereich des Passivierungsverbots nach § 5 Abs. 2a EStG 2002 (Anmerkungen)
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 06.02.2013
Aktenzeichen: – I R 62/11 -
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Gewerbesteuer, Handelsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 13002389 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2013, Seite 193

Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes – Sachlicher Anwendungsbereich des Passivierungsverbots nach § 5 Abs. 2a EStG 2002 (Anmerkungen)

- Urteil des BFH vom 6.2.2013 - I R 62/111 -

Anmerkungen der Redaktion:

Mit der BFH-Entscheidung vom 6.2.2013 wurde das Urteil der Vorinstanz (VersorgW 2012, 21 VW-DokNr. 12001349) aufgehoben. Zugleich haben sich die Richter gegen die Auffassung der Finanzverwaltung positioniert:

Laut dem BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (IV C 6 - S 2137/ 09/10004, DOK 2011/0946298 = VW-DokNr. 12001315) wird in der Steuerbilanz bei Dauerschuldverpflichtungen (z.B. Nutzungsvertrag) die Anerkennung einer Rückstellungsbildung für Verrechnungsverpflichtungen zwischen den in der Vergangenheit zu…

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