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Titel: Keine Berrechnung von öffentlich-rechtlichen Gebühren durch Stadtwerk in NRW
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 31.01.2013
Aktenzeichen: 9 E 1060/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 13002448 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 219

Keine Berrechnung von öffentlich-rechtlichen Gebühren durch Stadtwerk in NRW

- Beschluss des OVG NRW (Münster) vom 31.1.2013 - 9 E 1060/121 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Ergeht ein Abwasserbescheid in der Weise, dass zwar eine Behörde als Entscheidungsträger ausgewiesen wird, hat die Entscheidung intern aber - auf Veranlassung der Behörde - ein Privater getroffen, ohne dass das maßgebliche Landesrecht dies zulässt, ist der Bescheid zwar wirksam, aber rechtswidrig.
  2. Wird ein »Bescheid« von dem Privaten, wenngleich ggf. auch auf Anweisung der Behörde, erlassen und tritt dieser Private nach außen als Entscheidungsträger in Erscheinung, handelt sich um…
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