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Titel: Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD ist unzulässige Arbeitnehmerüberlassung
Behörde / Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (in Stuttgart)
Datum: 17.04.2013
Aktenzeichen: 4 TaBV 7/12
Gesetz: TVöD
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002519 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 280

Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD ist unzulässige Arbeitnehmerüberlassung

- LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2013 - 4 TaBV 7/12 -

Das LAG Baden-Württemberg hat entschieden, dass es sich bei der dauerhaften Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD um eine unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung handelt.

In dem Beschlussverfahren streiten eine Klinik und deren Betriebsrat um Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1, 2, 3 und 6 BetrVG in Bezug auf Mitarbeiter, die die Klinik gem. § 4 Abs. 3 TVöD an ein zur gleichen Klinikgruppe gehörendes Unternehmen gestellt hat. Nach § 4 Abs. 3 TVöD haben Beschäftigte, deren Aufgaben zu einem…

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