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Titel: HEL-Klausel in Gaslieferungsvertrag mit Unternehmer als Preishauptabrede
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 26.02.2013
Aktenzeichen: 12 U 168/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13002521 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2013, Seite 294

HEL-Klausel in Gaslieferungsvertrag mit Unternehmer als Preishauptabrede

- Urteil des OLG Naumburg vom 26.02.2013 - 12 U 168/12 -1

Leitsätze der Redaktion:

  1. Formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der Hauptleistung oder der hierfür zu erbringenden Vergütung unmittelbar bestimmen sind von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB ausgenommen.
  2. Zu den einer richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogenen Preisbestimmungen zählen auch solche Klauseln, die den Preis bei Vertragsschluss zwar nicht unmittelbar beziffern, jedoch die für die Ermittlung des Preises maßgeblichen Bewertungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende…
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