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Titel: Anmerkung: Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.09.2013
Aktenzeichen: I R 77/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Jahresabschluss, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 14003041 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 24

Anmerkung: Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses

- BFH, Urteil vom 11.9.2013 - I R 77/11 -

Anmerkungen:

BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, d.s. Regiebetriebe und Eigenbetriebe, können - im Gegensatz zu rechtsfähigen BgA (Kommunalunternehmen, Zweckverbände) - keine Gewinne auf ein anderes Rechtssubjekt übertragen. Der Gesetzgeber hat daher in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG die Qualifikation von kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen nicht vom tatsächlichen Zufluss des Gewinns bei der Trägerkörperschaft (Gemeinde) abhängig gemacht. Stattdessen gehören infolge einer Ausschüttungsfiktion bei der jPdöR zu den…

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