Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Wintergerst, WP/StB/RAin Sigrid

Sigrid Wintergerst, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Rechtsanwältin, ist Partnerin der Sozietät Markmiller und Partner, Wirtschaftsprüfer – Steuerberater – Rechtsanwälte in München

Im Rahmen ihrer drei Berufsqualifikationen hat sich Frau Wintergerst auf die Probleme des Mittelstandes spezialisiert. Das besondere Interesse gilt den Schnittstellen zwischen Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung.

Schwerpunktmäßig betreut Frau Wintergerst Energieversorgungsunternehmen unterschiedlicher Rechtsformen (kommunal- wie privatrechtlich) in Fragen der Jahresabschlusserstellung – rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich - sowie der Wirtschaftsprüfung (bspw. im Rahmen von Abschlussprüfungen und EEG-/KWK-G Prüfungen).

Daneben ist Frau Wintergerst fachübergreifend Ansprechpartnerin für öffentlich geprägte Institutionen (Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Zusammenschlüsse und Organisationen) mit ihren wirtschaftlichen Aktivitäten wie insbes. der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung, der Wasserver- und Abwasserentsorgung, dem ÖPNV, den kommunalen Freizeiteinrichtungen und den sonstigen Dienstleistungsunternehmen der öffentlichen Hand.

Seit Januar 2011 ist Frau Wintergerst mitverantwortliche Schriftleiterin der Monatszeitschrift „Versorgungs Wirtschaft“.

Frau Wintergerst lebt in München.

Titel: Ablauf von Aufbewahrungsfristen am 31.12.2013
Datum: 01.01.2014
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Rechnungswesen, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 14002755 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 79

Ablauf von Aufbewahrungsfristen am 31.12.2013

Für Buchführungsunterlagen gelten gemäß § 147 AO bestimmte Aufbewahrungsfristen. Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen kann im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet werden (vgl. Verfügung der OFD Magdeburg vom 21.9.2006, Versorgungswirtschaft 2007 S.15).

Mit Beginn des neuen Jahres stellt sich wieder die Frage, welche Unterlagen mit Ablauf des 31.12.2013 vernichtet werden können.

Es sind vor allem die folgenden Aufbewahrungsfristen zu beachten:

1. Zehnjährige Aufbewahrungsfrist:

  • Bücher, Journale, Konten, Aufzeichnungen usw., in denen die letzte Eintragung 2003
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