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Titel: Keine vollständige Zahlungsverweigerung bei bestrittener Billigkeit
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 11.12.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 41/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002770 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 72

Keine vollständige Zahlungsverweigerung bei bestrittener Billigkeit

- BGH, Urteil vom 11.12.2013 - VIII ZR 41/13 -1

Leitsätze des Gerichts:

  1. Zur Fälligkeit einer - unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten - Teilforderung des Grundversorgers (Klarstellung von BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/092, NJW 2011, 1342 Rn. 48).
  2. Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der grundversorgte Kunde (hier: Strom), welcher die Unbilligkeit…
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