Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Nowak, WP/StB Dipl.-Oec. Edmund

Dipl.-Oec. Edmund W. Nowak, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist Partner der Sozietät Markmiller und Partner, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte, München.

Herr Nowak verfügt über langjährige Erfahrungen in der Prüfung und Beratung mittelständisch geprägter Unternehmen. Die Eigentümerfamilien werden bis hin zur privaten Vermögensverwaltung beraten (Family Office im Rahmen der Wirtschaftsprüferordnung).

Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt von Herrn Nowak ist die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung öffentlich geprägter Institutionen (Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Zusammenschlüsse und Organisationen) mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen. Ergänzt wird dieser Schwerpunkt durch Abschlussprüfungen der Betriebe bzw. Institutionen sowie Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und den energierechtlichen Sonderregelungen. Branchenschwerpunkte betreffen die Energieversorgung (Strom, Gas und Wärme), die Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie kommunale Freizeiteinrichtungen, Verkehrsbetriebe (ÖPNV) und sonstige Dienstleistungsunternehmen der öffentlichen Hand. Umwandlungsvorgänge werden nicht nur "am Schreibtisch" vorbereitet, sondern es erfolgt auf Wunsch auch die Begleitung bei der praktischen Umsetzung. Besonderes Gewicht finden die Schnittstellen zwischen Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht.

Herr Nowak (geb. 1955) ist verheiratet und lebt mit seiner Familie im Südwesten von München.

Titel: Unternehmer sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer über mehrere Jahre vorzufinanzieren
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.10.2013
Aktenzeichen: V R 31/12
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14002754 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 79

Unternehmer sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer über mehrere Jahre vorzufinanzieren

- BFH, Urteil vom 24.10.2013 - V R 31/12 -1

Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt.

Der Streitfall betraf eine GmbH & Co. KG aus dem Bereich der Oberflächentechnik (Malerarbeiten, Strahltechnik und Verzinkerei). Ihren Leistungen lagen Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf…

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